Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragsfotografie und Foto-Workshops von Peter Lukas Fotografie
1. Auftragserteilung, Gestaltungsspielraum und Formate in der Auftragsfotografie
Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei und
wird an diesem Tag keine weiteren Termine vereinbaren.
1a. Gestaltungsspielraum
Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des/der
Auftragsnehmers/in unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der/des Auftragnehmers/in bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen
hinsichtlich des vom/von der Auftragsnehmer/in ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.
1b. Zur Verfügung gestellte Formate
Der/die Auftragnehmer/in bekommen sämtlicher Bilder in jpg-Format zu Verfügung gestellt. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei
gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der
Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.
2. Genehmigungen Veranstaltungsorte:
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche
oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so
platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls
engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, den Auftragnehmer von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche
Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren.
3. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung in der Auftragsfotografie:
Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen
möglich:
bis 8 Wochen vor dem Termin 50%,
bis 4 Wochen vor dem Termin 75 %,
bis 1 Woche vor dem Termin 90 %,
ab 1 Woche bis zum Tag des Termines 100 % vom vereinbarten Preis.
Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung, nach Erhalt der Rechnung fällig.
4. Anmeldung und Zahlungsbedingungen bei Foto-Workshops
Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt schriftlich unter der e-mail adresse: office@lupe-fotografie.at. Anmeldungen werden in der
Reihenfolge der Anmeldungen und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto von Peter Lukas Fotografie berücksichtigt. Mit Zugang der
schriftlichen Bestätigung durch Peter Lukas Fotografie beim Teilnehmer vorzugsweise per Mail kommt der Vertrag zustande.
Der Teilnehmer hat das Entgelt für den Workshop spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.
5. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung bei Fotoworkshops
Der Teilnehmer kann grundsätzlich bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung
sowie eine schriftliche Kündigungsbestätigung durch Peter Lukas Fotografie. Geht eine Rücktrittserklärung nach o.g. Frist ein, erhebt Peter Lukas Fotografie eine Rücktrittsgebühr gemäß nachfolgender Aufstellung:
bis 7 Tage vor Foto-Workshopbeginn 50% der Foto-Workshopsgebühr,
bis 3 Tage vor Foto-Workshopbeginn 80% der Foto-Workshopsgebühr
ab 2 Tagen vor Workshopbeginn 100% der Workshopsgebühr.
Erscheint der Teilnehmer nicht am Veranstaltungstag ist der gesamte Foto-Workshopbetrag zu bezahlen.
6. Absage von Foto-Workshops
Peter Lukas Fotografie ist berechtigt, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei ungenügender Beteiligung oder Erkrankung von Vortragenden. Workshops
abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden im vollen Umfang rückerstattet.
Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsverzug Auftragsfotografie & Foto-Workshops
Bei Zahlungsverzug berechnet Peter Lukas Fotografie Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in Höhe von 8%. Der Ersatz dieser
Spesen gilt als vereinbart.
8. Wechsel der Vortragenden
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Vortragenden, Modellen oder Verschiebungen
im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts.
9. Haftung
Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände von Peter Lukas Fotografie sind von den Seminarteilnehmern pfleglich zu behandeln. Für Schäden die durch den
Seminarteilnehmer verursacht werden hat dieser in vollem Umfang aufzukommen.
Die Teilnahme an Fotoworkshops von Peter Lukas Fotografie erfolgt auf eigene Gefahr - eine Haftung für Unfälle, Verlust oder Beschädigung der mitgebrachten
Ausrüstung ist ausgeschlossen.
10. Urheberrecht, Nutzungsrechte
Sämtliche Seminarunterlagen sind das geistige Eigentum von Peter Lukas Fotografie oder des jeweiligen Urhebers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung
des Urhebers, weder komplett noch auszugsweise für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine private Verwendung, z.B. als Nachschlagewerk, ist
zulässig.
10.a. Nutzungrecht betreffend Fotografien der Teilnehmer
Sämtliche Fotografien die von den Teilnehmern im Zuge der Foto-Workshops bei Peter Lukas Fotografie hergestellt werden dürfen von Peter Lukas
zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für die Bewerbung weiterer Workshops verwendet werden. Eine Weitergabe der Fotografien der Teilnehmer
durch Peter Lukas Fotografie an Drittpersonen ist ausgeschlossen.
11. Veröffentlichung von Aufnahmen aus den Portrait– und People–Workshops durch die Teilnehmer
Die bei den Seminaren entstandenen Aufnahmen dürfen von den Teilnehmern ausschließlich für private nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Diese
Verwendung beinhaltet im Speziellen: die Verwendung auf der eigenen nicht kommerziellen Homepage des Fotografen künstlerische Ausstellungen sowie die
Teilnahme an Fotowettbewerben nach einer Sperrfrist von einem Jahr nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen
Teilnehmer und Seminaranbieter eine Vereinbarung abgeschlossen wird, welches die Verwendungsrechte an den Bildern regelt.
12. Ausschluss eines Teilnehmers von einem Seminar
Der jeweilige Vortragende hat das Recht, Teilnehmer die wiederholt und trotz Abmahnung den Workshopbetrieb stören vom Workshop auszuschließen.
In diesem Fall wird der Seminarbeitrag anteilsmäßig rückerstattet.
13. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw.undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
15. Vertragspartner und Gerichtsstand
Mag. Peter Lukas Fotografie e.U
Mondseestrasse 75/10
A-5310 Mondsee
office@lupe-fotografie.at
Als Gerichtsstand gilt Wels als vereinbart.