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Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung 2019 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftragsfotografie und Foto-Workshops von Peter Lukas Fotografie


1. Auftragserteilung, Gestaltungsspielraum und Formate in der Auftragsfotografie

    Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei und

    wird an diesem Tag keine weiteren Termine vereinbaren.

    1a. Gestaltungsspielraum

     Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des/der  

     Auftragsnehmers/in unterliegen. Den Auftraggebern ist der Stil der/des Auftragnehmers/in bekannt und verzichten sie sohin ausdrücklich auf Reklamationen

     hinsichtlich des vom/von der Auftragsnehmer/in ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.

     1b. Zur Verfügung gestellte Formate

      Der/die Auftragnehmer/in bekommen sämtlicher Bilder in jpg-Format zu Verfügung gestellt. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei

      gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Allfällige über die getroffene Vereinbarung hinausgehende Nachbearbeitungen gehen zu Lasten der

      Auftraggeber und sind gesondert zu vergüten.

2. Genehmigungen Veranstaltungsorte:

    Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Fotoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche

    oder sonstigen Locations einzuholen. Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so

    platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls

    engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, den Auftragnehmer von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche

    Fotoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren.

3. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung in der Auftragsfotografie:

    Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen   

    möglich:

bis 8 Wochen vor dem Termin 50%,

bis 4 Wochen vor dem Termin 75 %,

bis 1 Woche vor dem Termin 90 %,

ab 1 Woche bis zum Tag des Termines 100 % vom vereinbarten Preis.

     Der Restbetrag ist spätestens binnen 14 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung, nach Erhalt der Rechnung fällig.

4. Anmeldung und Zahlungsbedingungen bei Foto-Workshops

    Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt schriftlich unter der e-mail adresse: office@lupe-fotografie.at. Anmeldungen werden in der

    Reihenfolge der Anmeldungen und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto von Peter Lukas Fotografie berücksichtigt. Mit Zugang der  

    schriftlichen Bestätigung durch Peter Lukas Fotografie beim Teilnehmer vorzugsweise per Mail kommt der Vertrag zustande.

    Der Teilnehmer hat das Entgelt für den Workshop spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen.

5. Rücktritt / Stornierung / Umbuchung bei Fotoworkshops   

    Der Teilnehmer kann grundsätzlich bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung

    sowie eine schriftliche Kündigungsbestätigung durch Peter Lukas Fotografie. Geht eine Rücktrittserklärung nach o.g. Frist ein, erhebt Peter Lukas Fotografie eine            Rücktrittsgebühr gemäß nachfolgender Aufstellung:

bis 7 Tage vor Foto-Workshopbeginn 50% der Foto-Workshopsgebühr,

bis 3 Tage vor Foto-Workshopbeginn 80% der Foto-Workshopsgebühr

ab 2 Tagen vor Workshopbeginn 100% der Workshopsgebühr.

 

     Erscheint der Teilnehmer nicht am Veranstaltungstag ist der gesamte Foto-Workshopbetrag zu bezahlen.

 

6. Absage von Foto-Workshops

    Peter Lukas Fotografie ist berechtigt, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei ungenügender Beteiligung oder Erkrankung von Vortragenden. Workshops

    abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden im vollen Umfang rückerstattet.

    Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsverzug Auftragsfotografie & Foto-Workshops
    Bei Zahlungsverzug berechnet Peter Lukas Fotografie Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in Höhe von 8%. Der Ersatz dieser  

    Spesen gilt als vereinbart.


8. Wechsel der Vortragenden 
    Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Vortragenden, Modellen oder Verschiebungen 

    im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts.

9. Haftung
    Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände von Peter Lukas Fotografie sind von den Seminarteilnehmern pfleglich zu behandeln. Für Schäden die durch den   

    Seminarteilnehmer verursacht werden hat dieser in vollem Umfang aufzukommen.
    Die Teilnahme an Fotoworkshops von Peter Lukas Fotografie erfolgt auf eigene Gefahr - eine Haftung für Unfälle, Verlust oder Beschädigung der mitgebrachten

    Ausrüstung ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht, Nutzungsrechte
      Sämtliche Seminarunterlagen sind das geistige Eigentum von Peter Lukas Fotografie oder des jeweiligen Urhebers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung 

      des Urhebers, weder komplett noch auszugsweise für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine private Verwendung, z.B. als Nachschlagewerk, ist      

      zulässig.
 

    10.a. Nutzungrecht betreffend Fotografien der Teilnehmer
             Sämtliche Fotografien die von den Teilnehmern im Zuge der Foto-Workshops bei Peter Lukas Fotografie hergestellt werden dürfen von Peter Lukas 

             zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für die Bewerbung weiterer Workshops verwendet werden. Eine Weitergabe der Fotografien der Teilnehmer 

             durch Peter Lukas Fotografie an Drittpersonen ist ausgeschlossen.


11. Veröffentlichung von Aufnahmen aus den Portrait– und People–Workshops durch die Teilnehmer
      Die bei den Seminaren entstandenen Aufnahmen dürfen von den Teilnehmern ausschließlich für private nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Diese

      Verwendung beinhaltet im Speziellen: die Verwendung auf der eigenen nicht kommerziellen Homepage des Fotografen künstlerische Ausstellungen sowie die

      Teilnahme an Fotowettbewerben nach einer Sperrfrist von einem Jahr nach dem jeweiligen Veranstaltungsdatum. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen

      Teilnehmer und Seminaranbieter eine Vereinbarung abgeschlossen wird, welches die Verwendungsrechte an den Bildern regelt.


12. Ausschluss eines Teilnehmers von einem Seminar 
      Der jeweilige Vortragende hat das Recht, Teilnehmer die wiederholt und trotz Abmahnung den Workshopbetrieb stören vom Workshop auszuschließen.

      In diesem Fall wird der Seminarbeitrag anteilsmäßig rückerstattet.

13. Nebenabreden
      Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,

      bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame

      und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen

      bzw.undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft

      erweist.

15. Vertragspartner und Gerichtsstand
      Mag. Peter Lukas Fotografie e.U
      Mondseestrasse 75/10
      A-5310 Mondsee

      office@lupe-fotografie.at

      Als Gerichtsstand gilt Wels als vereinbart.

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